Miteigentumsverwaltung

Der Verwalter ist eine natürliche oder juristische Person, die von der Generalversammlung der Miteigentümergemeinschaft (d. h. alle Miteigentümer des Gebäudes) beauftragt wird. Adagi ist mit mehreren Miteigentumsverwaltungsaufträgen im Mittelwallis betraut. Wir sind für die Verwaltung der gemeinschaftlichen Teile gemäss Obligationenrecht und Nutzungs- und Verwaltungsordnung des Miteigentums zuständig. Gemeinsam mit dem Gebäudeausschuss (Gruppe gewählter Miteigentümer) sind wir für die ordnungsgemässe Verwaltung des Gebäudes gegenüber unseren Auftraggebern verantwortlich.

Als Miteigentumsverwalter sind wir ermächtigt:

  • eine Liste der Miteigentümer sowie der ihnen gehörenden Einheiten zu erstellen und nachzuführen;
  • mindestens einmal jährlich eine Generalversammlung der Miteigentümer einzuberufen;
  • das Protokoll der Versammlung zu verfassen und es den Miteigentümern zu schicken;
  • die Beschlüsse der Versammlung auszuführen;
  • die Buchhaltung des Gebäudes zu führen und den Miteigentümern die Kosten gemäss den geltenden Verteilungsschlüsseln in Rechnung zu stellen;
  • das Budget für jedes Rechnungsjahr zu erstellen;
  • für die Instandhaltung und den Unterhalt des Gebäudes zu sorgen;
  • alle zum reibungslosen Funktionieren des Miteigentums notwendigen Verträge zu unterzeichnen;
  • das Gebäude zu versichern;
  • Angestellte im Auftrag der Miteigentümerschaft zu beschäftigen.